Terms & conditions
Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen
der Cosa Travel Ltd mit Sitz am Utoquai 55, 8008 Zürich, Schweiz
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung (die AGBs) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und uns über die Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen gemäss Randziffer 2 (Rz.).
1.2. Sie anerkennen mit Erteilung eines jeden Auftrags die vorliegenden AGB in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die AGB sind integrierender Bestandteil aller unserer Angebote und Auftragsbestätigungen. Ihre Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich und schriftlich gemeinsam vereinbart wurde, auch wenn auf diese referenziert wird.
1.3. Allein die deutsche Version ist gültig, alle Übersetzungen gelten nicht als vertraglicher Bestandteil dieser AGB und können auch nicht für die Interpretation der auf Deutsch gemachten vertraglichen Abmachungen verwendet werden.
2. VERTRAGSINHALT UND VERTRAGSBEZIEHUNGEN
2.1. Unsere vertragliche Leistungspflicht besteht in der Vermittlung von Verträgen der von Ihnen gewünschten Leistung von verschiedenen Anbietern und Dienstleistern, wie Reiseunternehmen, Fluggesellschaften, Beförderungsunternehmen, Hotels, Landarrangement, Aktivitäten verschiedenster Art, Reiseversicherungen und mehr. Sie autorisieren uns die notwendigen Handlungen nach Absprache in Ihrem Namen zu unternehmen, um die Abwicklung der Buchungen zu gewährleisten. Wir leiten Ihnen die vom Anbieter bereitgestellten Angebote in zusammengefasster Form weiter oder, falls gewünscht, die Angebote direkt, sofern diese nicht gemäss den mit dem jeweiligen vermittelten Anbieter getroffenen Vereinbarungen direkt an Sie übermittelt werden.
2.2. Ein besonderer Auskunftsvertrag, bei dem die wesentliche Vertragspflicht die Pflicht zur Auskunftserteilung ist, kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Ihnen und uns zustande. Nur dann haftet Cosa Travel Ltd für die Richtigkeit erteilter Auskünfte nach Art. 398 Abs. 2 OR.
2.3. Unsere Vermittlungstätigkeit besteht in der Suche nach Angeboten, die in Ihrem Interesse sind, nach bestimmten Vorgaben, die wir während unserer Beratung ermittelt haben, und in der Präsentation des Ergebnisses unserer Recherche für Sie. Bei einer solchen Reiseberatung besteht der Anspruch auf Entschädigung gemäss Rz. 5 unabhängig davon, ob Sie aus den Ihnen unterbreiteten Reisevorschlägen eine Reise auswählen und buchen oder dies unterlassen. Wir sind dabei ohne anderslautende Abrede nicht verpflichtet, ein vermitteltes Geschäft rückabzuwickeln, Ansprüche gegenüber Anbietern geltend zu machen und diesbezügliche Erklärungen und Unterlagen von Anbietern einzuverlangen, entgegenzunehmen oder weiterzuleiten. Derartige Leistungen sind in jedem Fall gesondert zu vereinbaren und zu entschädigen.
2.4. Sofern und soweit Sie uns ein Budget nennen, werden wir dieses bei unserer Vermittlungstätigkeit Vermittlungstätigkeit berücksichtigen, können aber unter anderem aufgrund von Preis-, Leistungs- oder Tarifänderungen durch Anbieter und Dritte, auf die wir keinen Einfluss haben, nicht die Zusicherung der Einhaltung des Budgets sicherstellen.
2.5. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Unser Service ist, den aus Gesprächen mit Ihnen von uns wahrgenommenen, geeignetsten Anbieter für Sie in Ihrem Namen zu wählen.
2.6. Sie können aus dem von uns gesuchten Angebot Verträge über Reiseleistungen mit dem jeweiligen Anbieter schliessen, indem Sie uns beauftragen und bevollmächtigen, entsprechende Reiseleistungen bei Anbietern zu buchen und hierfür Verträge mit diesen in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung zu schliessen. Bei vermittelten Leistungen Dritter wie Leistungen anderer Reiseveranstalter oder Einzelleistungen wie Hotel oder Flug schliessen Sie den Vertrag direkt mit den entsprechenden Unternehmen ab und wir sind nicht Vertragspartei. Unsere Bevollmächtigung umfasst insbesondere auch die Entgegennahme von Informationen und Erklärungen der Anbieter. Auf Verlangen stellen Sie uns eine entsprechende Generalvollmacht mit Substitutionsbefugnis aus. Wenn es die Abwicklung vereinfacht oder Vorteile bringt, können wir, nach Absprache mit Ihnen, auch Leistungen in unserem Namen treuhänderisch für Sie buchen und abwickeln.
2.7. Wir treten hinsichtlich der Leistungen der Anbieter somit ausschliesslich als von Ihnen beauftragte Vermittlungsagentur auf. Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem vermittelten Anbieter der Reiseleistungen ergeben sich ausschliesslich aus den mit diesen getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – deren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Darin können insbesondere Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung geregelt sein, welche für Sie Geltung haben und Sie verpflichten, diese einzuhalten. Die entsprechenden AGB der Anbieter werden Ihnen auf Anfrage, soweit verfügbar, zur Einsichtnahme sowie zur Akzeptanz vor unserer Buchung für Sie bereitgestellt. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen zudem die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
2.8. Der uns erteilte Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmässiger Berufsausübung ausgeführt. Wir entscheiden nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter eingesetzt werden und behalten uns vor, Mitarbeiter ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen jederzeit auszutauschen.
2.9. Wir sind berechtigt, zur Durchführung des Auftrags Hilfspersonen beizuziehen und sich sonstiger Dritter zu bedienen (Recht zur Substitution).
2.10. Termine und andere Daten sind verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Wir verpflichten uns, Sie über allfällige Abweichungen vom festgelegten Terminplan und die daraus resultierenden Auswirkungen zu informieren sowie verfügbare Massnahmen zur Beseitigung der Abweichungen und zur Einhaltung der vereinbarten Termine aufzuzeigen.
2.11. Die von uns im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse richten sich zum einen an Sie und den ausdrücklich angegebenen Adressatenkreis. Die Weitergabe und/oder Zugänglichmachung unserer Arbeitsergebnisse an sonstige Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.
2.12. Der Vertragstext und Ihre Bestelldaten werden von uns zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert. Im Rahmen der Vertragsabwicklung leiten wir uns zugänglich gemachte Daten gesetzeskonform und gemäss den Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung an die von Ihnen ausgewählten Anbieter und Vertragspartner (wie z.B. Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Kreditkartenunternehmen etc.) weiter und Sie erhalten von uns sämtliche wesentlichen Informationen zum geschlossenen Vermittlungsvertrag mit der Bestätigung des Anbieters.
2.13. Cosa Travel Ltd erklärt hiermit ausdrücklich, dass sie hinsichtlich Haftung nur als Vermittler der angegebenen Unternehmen (Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Hotel, Autovermietung, Schifffahrtsgesellschaft, etc.) auftritt und daher in keiner Weise haftbar gemacht werden kann für Schäden irgendwelcher Art, wie Verluste, Verletzungen, Unfälle, Verspätungen oder sonstige Unregelmässigkeiten, welche bei der Ausführung der angegebenen Dienste entstehen können.
3. VORVERTRAGLICHE BEZIEHUNG UND ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
3.1. Sobald Sie uns mit der Vermittlung einer Pauschalreise und/oder einer anderen Reiseleistung und/oder Events beauftragen möchten und uns um Zustellung einer Offerte bitten, so werden wir unseren Aufwand für die Erstellung der Offerte sowie die damit zusammenhängenden Vorschläge, Beratungsleistungen, Abklärungen und weiteren Arbeiten zu branchenüblichen Stundensätzen in Rechnung stellen, wobei der Mindestbetrag unabhängig der Dauer unserer Arbeiten in jedem Fall CHF 120 exkl. MwSt. beträgt.
3.2. Die auf unserer Website dargestellten oder von uns vorgestellten Reiseleistungen und sonstigen Inhalte, die Ihnen anschliessend per E-Mail oder auf anderem Wege zur Verfügung gestellt werden, stellen kein verbindliches Angebot von uns oder einem Anbieter dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an Sie als Kunden, durch uns ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit dem Anbieter der Reiseleistung abzugeben. Unsere nicht bindende Offerte umfasst dabei einen Reisevorschlag mit wesentlichen Angaben (z.B. Teilnehmerzahl, Reiseplan bzw. Reisegrobplanung, voraussichtliche Reiseveranstalter, Budget, Anzahlung, Zahlungsmodalitäten) unsererseits und den Verweis auf die aktuellen Allgemeinen Reisebedingungen und AGB der bereits vorgeschlagenen Reiseveranstalter und weiteren Unternehmen.
3.3. Mit Ihrem Auftrag, der mündlich, schriftlich, telefonisch, oder auf elektronischem Wege (E-Mail/Internet) erteilt werden kann, bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrags über Reiseleistungen sowie die Erbringung dazugehörender Beratungsleistungen an, der durch unsere Annahmeerklärung zu Stande kommt. Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten Form.
3.4. Der jeweilige Vertrag mit einem Anbieter kommt nach Gesetz oder gemäss AGB des Anbieters zustande. Reisebedingungen können von den Anbietern jederzeit und unangekündigt geändert werden. Alle von Anbietern oder in unseren Offerten enthaltenen Reisebedingungen, wie Angebotspreise, sind deshalb grundsätzlich unverbindlich.
4. IHRE PFLICHTEN
4.1. Sie sind verantwortlich für sämtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen, die Nutzung oder Umsetzung unserer Arbeitsergebnisse und die Entscheidung darüber, inwieweit diese geeignet sind.
4.2. Sie verpflichten sich, uns kostenlos jede erforderliche Unterstützung zu gewähren und werden uns auch ohne besondere Aufforderung von allen Unterlagen, Vorgängen und Umständen umfassend und zeitgerecht Kenntnis verschaffen, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Sie haben uns u.a. vollständig, richtig und wahrheitsgetreu über alle wesentlichen Informationen zur Erbringung unserer Leistungen frühzeitig in Kenntnis gesetzt, so dass wir die uns obliegenden Pflichten zeitgerecht und ohne Zusatzaufwand wahrnehmen können. Dazu gehören auch Reiseeinschränkungen, z.B. aufgrund gesundheitlicher oder anderer Umstände. Sie haben uns insbesondere unaufgefordert mitzuteilen, ob für Sie oder Mitreisende besondere Bedürfnisse im Hinblick auf eine etwaig eingeschränkte Mobilität, Schwangerschaft, Minderjährigkeit oder einen medizinischen Betreuungsbedarf bestehen. Wir sind berechtigt, darauf zu vertrauen, dass die uns überlassenen Informationen vollständig, richtig und wahrheitsgetreu sind und müssen keine Prüfungen vornehmen. Wir sind weiter berechtigt, uns entstehenden Zusatzaufwand zu üblichen Stundensätzen in Rechnung zu stellen, wenn dieser auf eine vollständige, nicht richtige oder wahrheitsgetreue Information zurückzuführen ist. Sie sind verpflichtet, uns erkennbare Fehler oder Mängel nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über vermittelte Reiseleistungen sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt die Information bzw. eine Anzeige, entfallen soweit gesetzlich zulässig Ansprüche auf Schadenersatz aus dem Vermittlungsvertrag, sofern uns nicht nachgewiesen werden kann, dass uns die fehlerhaften und/oder unrichtigen Angaben bekannt und bewusst waren, wobei sich unsere Haftung nach Rz. 10 richtet.
4.3. Sie stellen sicher und gewährleisten uns gegenüber, dass die uns zur Verfügung gestellten Informationen und deren Verwendung zur Auftragserfüllung weder Urheberrechte noch sonstige Rechte Dritter verletzen.
4.4. Erklärungen oder Anfragen von Ihnen, mit denen Rahmenbedingungen und Konditionen nachträglich geändert werden (z.B. Teilnehmerzahl, Anzahl von Zimmern in einem Hotel, Kategorie eines Hotels), werden von uns gegen zusätzliche Entschädigung zu üblichen Stundensätzen in Rechnung gestellt.
4.5. Sie haben sich frühzeitig, nötigenfalls unter Beizug geeigneter Dritte, über die AGB von Anbietern zu informieren, ebenso z.B. über Ihre Rechte und Pflichten als Fluggast.
4.6. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind durch Sie zu beachten. Bei durch uns vermittelten Reiseleistungen, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung uns gegenüber gewahrt. Zur Weiterleitung von Erklärungen Ihrerseits an Anbieter ist uns genügend Zeit einzuräumen, wobei als vereinbart gilt, dass uns soweit gesetzlich zulässig keine Haftung für die frist- und formgerechte Zustellung solcher Erklärungen trifft.
4.7. Sie sind verpflichtet, uns die notwendigen Zahlungen für Anbieter bei Buchung und während der Auftragsabwicklung vorgängig zu überweisen, so dass wir die Zahlungen an Anbieter und Dritte innert Fälligkeit überweisen können.
4.8. Halten Sie Fristen nicht ein, so sind wir berechtigt, nicht aber verpflichtet, Buchungen ohne vorgängige Kontaktaufnahme zu annullieren, was u.a. Ihre Verpflichtung zur Zahlung von Annullierungskosten zur Folge hat.
4.9. Die in Fremdwährung ausgeschriebenen Preise werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, zum internen Tageskurs in CHF umgerechnet und Ihnen belastet.
4.10. Auf Preis-, Leistungs- oder Tarifänderungen der vermittelten Reiseleistung haben wir keinen Einfluss. Ist eine solche wirksam zwischen Ihnen und einem Anbieter vereinbart worden, so haben Sie uns den zu leistenden Betrag umgehend zu überweisen. Wir stellen klar, dass es Fluggesellschaften aufgrund international gültiger luftfahrtrechtlicher Bestimmungen vorbehalten bleibt, aus wichtigen Gründen unter anderem die nachfolgenden Veränderungen oder Abänderungen vorzunehmen: Änderungen der Streckenführung von Flügen; Umwandlung von Non-Stop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandung bzw. in Umsteigeflüge oder umgekehrt; Änderung der Flugzeiten oder Terminänderung bis zu 48 Stunden vor Abflug; Einsatz anderer Fluggeräte; Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen; Änderung der ausführenden Fluggesellschaft. Dies gilt auch für etwaige Änderungen der Luftbeförderung aufgrund behördlicher Anweisung. In diesen Fällen können Sie nicht kostenfrei von dem mit uns geschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurücktreten; ebenso besteht kein Ersatzanspruch für die in diesen Fällen entstehenden Mehrkosten. Insoweit können Ihre Ansprüche lediglich gegenüber den einzelnen Fluggesellschaften bestehen. Handelt es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge bzw. Linienflüge zu Sonderpreisen, sind die Fluggesellschaften aufgrund ihrer eigenen jeweils gültigen Vertragsbestimmungen berechtigt, die Preise auch nach Abschluss des Beförderungsvertrages zu erhöhen. Eine derartige Preiserhöhung wird von uns an Sie weitergeleitet. Ihre Möglichkeit, von dem mit der Fluggesellschaft geschlossenen Vertrag zurückzutreten, bestimmt sich nach den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Gesetzliche Rechte, insbesondere die Rechte aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, welche in der Schweiz auf der Grundlage des bilateralen Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr anwendbar ist, bleiben unberührt.
4.11. Sie sind ohne anderslautende Abrede für die Information über sowie die fristgerechte Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten und sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente und Reisegenehmigungen, z.B. US-Reisegenehmigungen im ESTA-Verfahren, alleine verantwortlich. Dies gilt ebenso für Information über gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich prophylaktischer Vorsorgemassnahmen für Ihre Gesundheit durch Sie und Mitreisende. Unterstützen wir Sie hierbei, können wir ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der uns entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und für Kosten von Botendiensten oder einschlägigen Serviceunternehmen verlangen.
4.12. Mit der Anmeldung der Reiseteilnehmer verpflichten Sie sich, für deren Vertragspflichten unter solidarischer Haftung einzustehen.
4.13. Sie haben uns gemäss den nachfolgenden Bestimmungen unter Rz. 5 für unsere Leistungen zu entschädigen und Kosten von Anbieterin und Dritten fristgerecht zu überweisen, so dass uns genügend Zeit verbleibt, Rechnungen von Anbieter fristgemäss zu bezahlen. Falls der Zahlungseingang verspätet erfolgt und dadurch der Vertrag mit einem Anbieter nicht mehr (rechtzeitig) abgeschlossen werden kann oder vom Anbieter widerrufen wird, sind wir berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand zu üblichen Stundensätzen in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt, wenn wir zusätzliche Dokumente/Berechtigungsnachweise benötigen und diese verspätet oder nicht bei uns eintreffen. Verspätet bedeutet, dass Reiseleistungen nicht mehr vermittelt werden können, weil vom Anbieter vorgegebene Fristen abgelaufen sind.
4.14. Sie sind sich bewusst, dass Reisen mit speziellen Risiken und Pflichten verbunden sind, die Sie selbst tragen und erledigen. Wir möchten Ihnen die folgenden Punkte dazu nennen und Sie können sich nicht darauf berufen, diese nicht gekannt zu haben.
Sonderwünsche, wie zum Beispiel Zimmer mit Verbindungstüre, nehmen wir gerne entgegen und versuchen diese zu ermöglichen. Diese bleiben aber unverbindlich und können nicht garantiert werden.
Einreisebestimmungen: Bürger/innen benötigen für ihre Reise ein gültiges Reisedokument wie eine ID oder einen Reisepass, welche in der Regel bis 6 Monate über das Rückreisedatum gültig sein müssen. Je nach Destination benötigen Sie zusätzlich ein Visum. Gerne beraten wir Sie individuell. Eine Übersicht ohne Gewähr erhalten Sie auf der folgenden Webseite: https://cibtvisas.ch/
Gesundheitsvorschriften: Bitte informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig vor Buchung bzw. Reiseantritt über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemassnahmen. Wir empfehlen Ihnen, das Zentrum für Reisemedizin, Hirschengraben 84, 8001 Zürich, Tel: +41 (0) 900 57 51 31 oder Ihren Hausarzt zu kontaktieren. Aktuelle Informationen ohne Gewähr entnehmen Sie der folgenden Webseite http://www.safetravel.ch
Pandemie: Sie sind verpflichtet, die durch eine Pandemie verursachten Test- und Zertifizierungspflichten (bspw. COVID-19) zu erfüllen. Wir haften nicht für deren Nichteinhaltung.
Politische Risiken: Die politischen Risiken der einzelnen Länder werden vom EDA beurteilt und auf deren Webseite publiziert:https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise.html
Cosa Travel Ltd übernimmt für Schäden aus politischen Risiken keine Haftung.
Klimatische Bedingungen: Die zu erwartenden klimatischen Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Internet.
Flugtickets: Der Name auf Ihrem Flugticket muss mit Ihrem Reisepass übereinstimmen. Namensänderungen sind bei Linienfluggesellschaften nicht möglich. Die Tarifkonditionen, Umbuchungs- und Annullationsmöglichkeiten Ihres Flugtickets wurden bei Buchung mit Ihnen besprochen oder schriftlich abgegeben. Mehrkosten bei Umbuchungen sind nicht auszuschliessen.
Vielflieger-Programme: Bitte überprüfen Sie beim Check-in, ob Ihre Vielfliegernummer korrekt eingetragen wurde. Der Eintrag kann aus technischen Gründen nicht immer einwandfrei übermittelt werden. Wir empfehlen Ihnen, die Bordkarten zur Kontrolle Ihres Meilenkontos aufzubewahren. Die Fluggesellschaften gewähren Meilengutschriften nur, wenn der Name auf dem Ticket mit dem auf Ihrem Meilenkonto übereinstimmt.
Sitzplatzreservationen: Die Rückerstattungen von bezahlten Sitzplatzkosten sind nicht möglich es entstehen 100% Spesen. Die Fluggesellschaft garantiert auch bestätigte und bezahlte Sitzplatzreservationen nie. Der Flug kann mit einem anderen Flugzeugtyp durchgeführt werden, so dass die gebuchten Sitzplätze nachträglich geändert werden müssen.
Unvorhersehbare Zwischenfälle Flugreisen: Cosa Travel Ltd hat keine Kontrolle / Einfluss über die folgenden Situationen bei Flugreisen: Verspätungen, Überbuchungen, Flugannullationen, verpasste Anschlussflüge, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck usw. Um Passagiere zu schützen, hat die EU Fluggastrechte erlassen, welche Sie auf folgender Webseite nachlesen können: http://europa.eu
“No-Shows”: Wenn ein gebuchter Flug nicht angetreten wird (No-Show), können alle weiteren Flüge Ihrer Buchung automatisch annulliert werden. Bei einer Änderung Ihrer Reisepläne, empfehlen wir Ihnen, alle weiteren Flüge nochmals rückzubestätigen. Bei einem “No-Show” können alle Tickets ihren Wert verlieren.
Check-in und Gepäckaufgabe: Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, sich rechtzeitig am jeweiligen Schalter einzufinden. Bitte beachten Sie, dass unsere Angaben im Reiseprogramm für die spätesten Check-in Zeiten Richtwerte sind und wir keine Haftung übernehmen. Die Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, verspätete Passagiere kostenlos auf andere Flüge umzubuchen.
Durchchecken des Gepäcks und Ihre Einsteigekarte für den Weiterflug: Wenn Sie bei Ihrer Flugreise umsteigen müssen, versuchen Sie immer, das Gepäck bis zur Enddestination durchzuchecken und die Bordkarte für den Weiterflug zu bekommen. Es ist möglich, dass Ihnen die Fluggesellschaft das Gepäck nicht bis zur Enddestination durchchecken kann, weil die Verzollung des Gepäcks am Ankunftsflughafen im Bestimmungsland erfolgen muss (z.B. USA). Fluggesellschaften können das Durchchecken von Gepäck verweigern, wenn die Flüge nicht im gleichen Ticket eingeschlossen sind.
Gepäck: Jede Fluggesellschaft hat eigene Gepäckbestimmungen für aufgegebenes Gepäck und für Handgepäck. Anzahl, Abmessungen und Maximalgewicht variieren je nach Klasse und Tarifart. Falls Sie mehr Gepäck mitführen, als das gebuchte Ticket erlaubt, müssen Sie Übergepäck bezahlen oder können im schlimmsten Fall das Gepäck nicht mitführen. Sonderregelungen gelten für Sportgepäck wie Golf- und Skiausrüstungen. Wir empfehlen Ihnen, diese Fragen mit Ihrem Reiseberater vor der Reise zu klären, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Gefährliche Güter dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Eine nicht abschliessende Liste finden Sie unter: http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Pages/dgr-guidance.aspx Flüssigkeiten dürfen nur bis zu einer bestimmten Menge im Handgepäck transportiert werden.
Flugrückbestätigung: Wir empfehlen Ihnen, die Abflugzeiten der gebuchten Flüge bei der Fluggesellschaft zu überprüfen, da Flugplanänderungen und Verspätungen vorkommen können.
Flughafentaxen: Nicht alle Taxen sind im Flugpreis eingeschlossen. Es kann sein, dass vor Ort zusätzliche Taxen bezahlt werden müssen.
Versicherungen: Wir empfehlen Ihnen, Ihren Versicherungsschutz (Annullation, Gepäck, Unfall, Krankheit, Flugunfall, etc.) genau zu überprüfen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.
Gepäckverlust: Wir weisen Sie darauf hin, dass die Fluggesellschaften ihre Haftung limitieren und für verlorenes oder beschädigtes Gepäck auf ca. CHF 30.00 pro kg. beschränken.
5. UNSERE ENTSCHÄDIGUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und übrigen Steuern und Abgaben. Ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung beinhaltet die vereinbarte Vergütung keine Spesen und Auslagen. Unsere Reisezeiten werden vergütet, sofern dies nicht anderweitig vereinbart wurde. Rechnungen sind ohne gegenteilige Anzeige unsererseits innert 14 Tagen fällig.
5.2. Für Mahnungen wird eine erste Mahngebühr von CHF 30.00 erhoben, wobei wir uns in unserem freien Ermessen vorbehalten, maximal dreimal eine Mahnung auszusprechen. für Zweit- und Drittmahnung können erhöhte Gebühren erhoben werden.
5.3. Es ist Ihnen bekannt, dass einige Reisedienstleister Reisevermittlern eine branchenübliche Vermittlungsprovision zwischen 5-20 % zahlen. Sie erklären, dass Sie mit ihrer Höhe und Leistung an uns vorbehaltlos und unwiderruflich einverstanden sind.
5.4. Sofern und soweit wir kein kostendeckendes Entgelt für die Vermittlung von einem Anbieter erhalten, verrechnen wir unsere Dienstleistungen entweder zu Fixpreisen oder nach Aufwand zu üblichen Stundensätzen.
5.5. Sofern Dienstleistungen nach Aufwand abgerechnet werden, sind diese zusammen mit den entsprechenden Ansätzen sowie der Art der Abrechnung (Tagessatz, Stundensatz oder Management Fee) zu vereinbaren. Für gewisse Zusatzdienstleistungen, wie z.B. Erstellen einer Website, Teilnehmerhandling, und andere Zusatzwünsche, erlauben wir uns ebenfalls die Dienstleistung in Rechnung zu stellen.
5.6. Überstunden (Einsatz von mehr als 8 Stunden an einem Tag) sind uns auf Basis des anwendbaren Stundensatzes (ohne weitere Zuschläge) zu vergüten.
5.7. Falls eine Kostenschätzung abgegeben wird, hat diese die Bedeutung einer freibleibenden Planungsgrundlage für die Aufwände zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Zeichnet sich ab, dass die Kostenschätzung nicht eingehalten werden kann, werden wir Sie informieren. Überschreitungen der Kostenschätzung sind durch die Parteien neu zu verhandeln und werden durch einen schriftlichen Nachtrag vereinbart.
5.8. Wir sind berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen und entsprechende angemessene Vorschüsse und Auslagenersatz zu verlangen. Wir können unsere Dienstleistungen von der vollen Befriedigung unserer Ansprüche abhängig machen und sind im Fall der Nichtzahlung oder bei Verzug, von unserer Verpflichtung, weitere Dienstleistungen zu erbringen, befreit. Wir haften diesfalls auch nicht für den Schaden, der infolge der Sistierung bzw. Einstellung der Dienstleistungen entsteht. Die Geltendmachung von weiteren vertraglichen und gesetzlichen Rechten bleibt uns zudem vorbehalten.
5.9. Sie können nur mit solchen Forderungen verrechnen, die entweder rechtskräftig festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt worden sind. Es steht Ihnen überdies kein Zurückbehaltungsrecht und kein Pfandrecht zu.
5.10. Unser Anspruch auf Entschädigung im vereinbarten Umfang bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, Unterkunft, Beförderungsart, Wahl des Anbieters, Umbuchung durch den Anbieter oder durch Sie uneingeschränkt bestehen und kann sich durch allfälligen Mehraufwand erhöhen.
5.11. Im Fall eines Rücktritts, einer Stornierung bzw. Annullierung oder Kündigung des vermittelten Vertrags mit einem Anbieter steht uns eine angemessene Entschädigung für die erbrachten Leistungen zu.
5.12. Sie können in keinem Fall von uns verlangen, dass wir vermittelte Leistungen aus unseren Mitteln vorfinanzieren. Soweit wir in unserem freien Ermessen Zahlungen an Anbieter für Sie vorfinanzieren, steht uns ein Ersatzanspruch zu und wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen mit Forderungen Ihnen gegenüber zu verrechnen.
5.13. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung fällig, die bis zu 100% des Reisepreises betragen kann. Flugtickets und Versicherungsprämien sind immer zu 100% mit der Anzahlung zu bezahlen. Der restliche Reisepreis ist spätestens 30 Tage vor dem Reisebeginn zu bezahlen. Andere Zahlungstermine können vereinbart werden, die Reise muss aber immer vor Reiseantritt zu 100% bezahlt sein. Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt uns, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Reiseleistungen zu verweigern. In diesem Fall wird die Reise als annulliert betrachtet und es werden die Annullierungskosten zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, Buchungen zur Hauptsaison oder während Festtagen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Erst nach rechtsmässigem Zahlungserhalt wird Ihre Reise bestätigt.
5.14. Der Preis kann sich durch Kursschwankungen ändern. Cosa Travel Ltd hat ausdrücklich das Recht den Preis dem effektiv bezahlten Kurs anzupassen. Wechselkursschwankungen sind und bleiben also vorbehalten. Wird ein fester Preis in Schweizer Franken gewünscht, kann der Kurs durch einen Terminkauf abgesichert werden.
5.15. Die Kosten der von Ihnen ausgesuchten und bestätigten Leistungen, stellen wir Ihnen in einem Dokument “Rechnung” zusammen. Dieses Dokument enthält zu Ihrer Übersicht die von Ihnen direkt bezahlten Leistungen, wie auch die von uns für Sie vorausbezahlten Kosten.
6. REISEPLAN BZW. REISEUNTERLAGEN
6.1. Hinsichtlich der Reiseunterlagen verweisen wir auf die entsprechenden Regelungen in den Reisebedingungen des betreffenden Anbieters, die Ihnen vor und während der Buchungen zur Verfügung gestellt werden. Cosa Travel Ltd bemüht sich, Ihnen eine Zusammenfassung der Leistungen in einem Reiseprogramm zu erstellen, dass Ihnen zu einem reibungslosen Ablauf Ihrer Reise verhelfen soll. Dieses Reiseprogramm erhalten Sie ca. 14 Tage vor der Abreise.
6.2. Fluggesellschaften haben heute ausschliesslich elektronische Tickets (E-Tickets). Dabei wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode und eine E-Ticketnummer in Textform (zumeist per E-Mail) übermittelt, die Sie beim Check-in in Verbindung mit einem Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) vorlegen und so die Bordkarte erhalten, mit der Sie die Sicherheitsanlagen des Flughafens durchlaufen und das Flugzeug besteigen können. Die meisten Fluggesellschaften bieten auch ein Online Check-in an, mit dem Sie über das Internet die Bordkarte ausdrucken oder über den Bildschirm des Mobiltelefons anzeigen lassen können.
6.3. Insbesondere bei Hotel- und Mietwagenbuchungen erfolgt die Übermittlung von Berechtigungsscheinen durch Übermittlung einer Reservierungsnummer oder/und des Reisepasses zur Vorlage beim Anbieter.
6.4. In jedem Fall trifft Sie die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Anbieters, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Soweit Ihnen Unterlagen nicht direkt vom Anbieter übermittelt werden, erfolgt die Übermittlung durch uns nach unserer Wahl und auf Ihre Kosten per Post oder E-Mail oder Kurier.
7. VERTRAGSÄNDERUNGEN (UMBUCHUNG, STORNIERUNG)
7.1. Nach Abschluss des Vertrags mit dem Anbieter der Reiseleistung richten sich die Bedingungen für von Ihnen veranlasste oder gewünschte Vertragsänderungen (z.B. Umbuchung, Rücktritt) nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen entstehen vorbehältlich anderer Vereinbarung Annullierungskosten von 100% des Reisepreises. Im Einzelfall können Fristen vereinbart werden, bei deren Wahrung Annullationen kostenfrei oder zu reduzierten Kosten möglich sind.
7.2. Spezielle Wünsche von Ihnen werden wir Anbietern unterbreiten, wobei im Fall der teilweisen oder vollständigen Ablehnung deren Erfüllung unsere Entschädigung geschuldet bleibt.
8. DATENSCHUTZ
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden verarbeitet und genutzt und an den jeweiligen Anbieter weitergegeben, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden durch uns gesetzeskonform bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit I
hren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.cosatravel.ch
9. REISEVERSICHERUNGEN
9.1. Wir weisen Sie auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen, eine Reiserücktrittsversicherung bei der Buchung abzuschliessen, wobei eine Reiserücktrittsversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der Ihnen durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inanspruchnahme von Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann.
9.2. Cosa Travel Ltd haftet nicht für Schäden, die durch den Abschluss einer Reiseversicherung hätten vermieden werden können, wenn eine solche Versicherung nicht abgeschlossen worden ist. Gerne beraten wir Sie hierbei. Bei Bezahlung mit Kreditkarte raten wir Ihnen dringend die Vertragsbedingungen und den maximalen Annullationskostenbetrag sorgfältig zu prüfen. In der Regel sind nur die Inhaber der Karte versichert. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen oder Unklarheiten umgehend Ihre Kreditkartenfirma.
9.3. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf einen ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
9.4. Bei der Vermittlung von Versicherungen sind Sie darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte.
9.5. Eine weitergehende Auskunfts-, Hinweis- oder Beratungsverpflichtung bezüglich der Notwendigkeit, des Umfangs, des Deckungsschutzes und der Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen, insbesondere Reisekranken- und Reiseabbruchversicherungen, besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
9.6. Soweit Gegenstand unserer Vermittlung auch Versicherungen sind, besteht eine Informationspflicht unsererseits hinsichtlich der Versicherungsbedingungen insbesondere insoweit nicht, als Sie sich aus den Ihnen übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Informationen des Reiseversicherers über die Versicherungsbedingungen, insbesondere den Deckungsschutz, die Ausnahmen vom Versicherungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten können.
10. UNSERE HAFTUNG
10.1. Unsere Haftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen und sofern uns eine Haftung trifft, haften wir nur für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden, welche Sie zu beweisen haben.
10.2. Wir haften nicht für einen Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche/mangelfreie Erbringung der Reiseleistung durch den Anbieter, sondern nur für die sorgfaltspflichtskonforme Beratungs- und Vermittlungstätigkeit.
10.3. Sofern Sie besondere Wünsche (z.B. Nichtraucherzimmer) äussern, die nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung des Anbieters sind, geben wir weder vor noch nach der Buchung Zusicherungen und übernehmen keine Haftung. Es handelt sich ausschliesslich um eine an uns bzw. den Anbieter gerichtete unverbindliche Anfrage, durch die eine gebuchte Leistung nicht erweitert oder verändert wird.
10.4. Wir haften auch nicht für die Erteilung von Visa, Reisegenehmigungen und sonstigen Dokumenten und für deren rechtzeitigen Zugang.
10.5. Wir können keine Haftung dafür übernehmen oder eine irgendwie geartete Zusicherung abgeben, dass die verfügbaren Informationen und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Leistungen, Buchungskonditionen, Beschränkungen und Termine, aktuell, vollständig und richtig sind. Die einzelnen Angaben zu den Reiseleistungen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Anbieter. Weiter sind sämtliche Reiseleistungen nur begrenzt verfügbar und wir haften nicht für und geben keine Zusicherung über deren Verfügbarkeit.
10.6. Auch können wir keine Zusicherung übernehmen für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten Dritter, insbesondere Landkarten, automatische Übersetzungen, Kundenbewertungen, redaktionelle Texten und Bildern zu Orten und Regionen und tragen keine Haftung.
10.7. Wir haften zudem nicht für die (rechtzeitige) Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit deren Beibringung beauftragt haben.
10.8. Die Weiterleitung von Informationen, wie z.B. die Zustellung des Reiseplans, erfolgt ohne Haftung unsererseits auf Ihre Kosten und Gefahr.
10.9. Ihre Ansprüche aus Nicht- oder Schlechterfüllung sowie Haftung sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Entstehung und Kenntniserlangung der Umstände, aus denen sich Ansprüche ergeben, uns gegenüber schriftlich und begründet unter Beilage aller beibringbaren Beweismittel geltend zu machen (Verwirkungsfrist). Solche Ansprüche verjähren soweit gesetzlich zulässig innerhalb eines Jahres seit Anspruchsbegründung.
11. HÖHERE GEWALT
11.1. Für Ereignisse höherer Gewalt, die unsere Dienstleistung erschweren, zeitweilig oder zur Gänze unmöglich machen, haften wir nicht. Als höhere Gewalt gelten alle von unserem Willen und Einfluss unabhängigen Umstände, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Höhere Gewalt sind unter anderem Krieg oder bürgerkriegsähnliche Zustände, behördliche Reiseverbote, Pandemien und Epidemien, Streiks, Wetterverhältnisse, Erdbeben, Vulkanausbrüche und andere.
11.2. Soweit wir durch höhere Gewalt an der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gehindert werden, gilt dies nicht als Vertragsverstoss, und die im Auftrag oder aufgrund des Auftrags festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit wir auf die Dienstleistung Dritter angewiesen sind, und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert.
11.3. Cosa Travel Ltd kann beauftragt werden gegen eine Gebühr die Gelder zurückeinzufordern.
12. VERZUG, UNMÖGLICHKEIT
12.1. Kommen wir mit der Einhaltung eines verbindlichen Termins schuldhaft in Verzug, haben Sie uns – soweit Erfüllung möglich bleibt – eine angemessene Nachfrist zu setzen und können bei deren schuldhaften Nichteinhaltung vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
13. SCHLECHTERFÜLLUNG, HAFTUNG
13.1. Wir verpflichten uns, fehlerhafte Leistungen und Arbeitsergebnisse, welche eine Schlechterfüllung darstellen, nach unserer Wahl innert einer angemessenen, von uns zu setzenden Frist nachzubessern oder auszutauschen.
13.2. Scheitert die Nachbesserung oder der Austausch auch innert der Frist, so sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
14. BEENDIGUNG DES AUFTRAGS
14.1. Sowohl Sie als auch wir können das Beratungs- und Vermittlungsverhältnis jederzeit widerrufen oder kündigen. Der Widerruf oder die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, so ist der zurücktretende Teil zum Schadensersatz verpflichtet.
14.2. Im Fall des Widerrufs oder der Kündigung des Auftrags durch Sie haben Sie uns für die bereits geleistete Arbeit eine angemessene Vergütung zu bezahlen sowie Auslagenersatz zu leisten. Zudem haben Sie uns von allen im Hinblick auf die Vertragsabwicklung eingegangenen Verbindlichkeiten schadlos zu halten.
14.3. Handelt es sich bei Ihnen um eine natürliche Person, so erlischt der Auftrag im Fall Ihres Todes, der Verschollenerklärung oder Ihrer Handlungsunfähigkeit, sobald wir rechtssichere Kenntnis vom Beendigungsgrund haben.
14.4. Wird über Sie der Konkurs ausgesprochen, wird Ihnen die Nachlassstundung gewährt, erlischt der Auftrag erst nach dessen Widerruf bzw. Kündigung.
15. IMMATERIALGÜTERRECHTE, ARBEITSERGEBNISSE, KNOW-HOW
15.1. “Arbeitsergebnisse” bezeichnet jedes Ergebnis der unter einem Auftrag durch uns zu erbringenden Dienstleistungen. Sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird, stehen sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und Rechte an der Verwertung an den vertragsgegenständlichen Dienstleistungen und/oder Arbeitsergebnissen einschliesslich aller Immaterialgüterrechte ausschliesslich uns zu.
15.2. Wir räumen Ihnen an nicht individuell für Sie entwickelten und/oder erbrachten Dienstleistungen, Arbeitsergebnissen und Know-how ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung ein nicht ausschliessliches, unwiderrufliches, gegenständlich, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Vervielfältigung und Nutzung (alle bekannten Nutzungsarten), Bearbeitung, Anpassung und Änderung ein. An den nach Massgabe eines Auftrags individuell für Sie entwickelten und/oder erbrachten Arbeitsergebnissen räumen wir Ihnen ein ausschliessliches, unentgeltliches, übertragbares, unbeschränktes und unwiderrufliches sowie auf alle bekannten und zukünftigen Nutzungsarten erstreckendes Recht ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung ein. Die Übertragung der Rechte steht unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung der uns geschuldeten Entschädigung.
15.3. Soweit nichts anderes vereinbart, haben wir das uneingeschränkte Recht, allgemeines Know-how, welches wir bei der Durchführung eines Auftrags allein oder zusammen mit Ihnen und Dritten erworben haben, unter Vorbehalt anwendbarer Geheimhaltungspflichten und Immaterialgüterrechte anderweitig zu verwenden.
16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
16.1. Wir behalten uns das Recht vor, diese AGBs mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber Ihnen besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version dieser Bedingungen zum Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten.
16.2. Die speziellen Vertragsbedingungen des jeweiligen Auftrags gehen bei Widersprüchen und Unklarheiten dieser AGBs vor.
16.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich im Auftrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die so weit wie möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Auftrags vermutlich gewollt hätten.
17. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
17.1. Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag und diesen AGBs sowie für alle ausservertraglichen Ansprüche gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss von Staatsvertrags- und Kollisionsrecht (IPRG).
17.2. Bei Streitigkeiten ist ausschliesslich das Gericht an unserem Hauptsitz zuständig: Zürich, Schweiz. Wir haben indessen auch das Recht, Sie beim zuständigen Gericht Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
17.3. Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen: Cosa Travel Ltd publiziert ihre AGB auf ihrer Webseite http://www.cosatravel.com/generaltermsandconditions
Cosa Travel Ltd ist Mitglied im Garantiefonds des Schweizerischen Reisebüroverbandes.
17.4. Beanstandungsfrist: Sofort nach der Rückkehr, spätestens nach 7 Tagen.